Vereinbarung über die Nutzung von Medien
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung von Medien zwischen dem Rechteinhaber und dem jeweiligen Rechtenutzer.
Definition
Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „Medien“ alle vom Rechteinhaber zurVerfügung gestellten Fotografien, Videos, Audioaufnahmen, Grafiken und vergleichbaredigitale Inhalte sowie alle im Rahmen der vertraglichen Leistungen erstellten Texte und redaktionellen Inhalte.
Präambel
Der Rechteinhaber ist Inhaber sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zurVerfügung gestellten Medien. Der Rechtenutzer erhält nach Maßgabe dieserVereinbarung das Recht, die Medien für seine Online-Angebote zu nutzen.
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Der Rechteinhaber räumt dem Rechtenutzer ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Medien ein, diese auf deneigenen Websites, Apps, im E-Mail-Marketing, in Onlinemedien und in den eigenenSocial-Media-Auftritten zu verwenden.
(2) Eine Weitergabe der Medien an Dritte oder deren Verwendung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.
§ 2 Bearbeitung und Formate
(1) Die Medien dürfen nur in den vom Rechteinhaber zur Verfügung gestellten Formaten genutzt werden.(2) Eine Bearbeitung der Medien, insbesondere das Zuschneiden, die Veränderung vonFarben oder das Kombinieren mit anderen Inhalten, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.
(3) Für die Anpassung an technische Erfordernisse (z. B. Größenanpassung für SocialMedia) kann der Rechteinhaber auf Anfrage Ausnahmen gestatten.
§ 3 Urhebernennung
(1) Der Rechteinhaber teilt dem Rechtenutzer für jedes Medium mit, ob und in welcherForm eine Urhebernennung oder eine Nennung des Rechteinhabers erfolgen muss.
(2) Ist keine Angabe zur Urhebernennung gemacht, kann der Rechtenutzer nacheigenem Ermessen verfahren; der Rechteinhaber verzichtet insoweit auf eine Nennung.
§ 4 Vergütung
Für die Nutzung der Medien wird keine gesonderte Vergütung geschuldet, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die angemessene Vergütung ist imRahmen der Hauptvereinbarung zwischen Rechteinhaber und Rechtenutzer abgegolten.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieserVereinbarung bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
[Ort, Datum]
Rechteinhaber
Rechtenutzer
§ 1a Nutzungsrechte an Texten
Der Rechtenutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Leistungen erstellten Texten, redaktionellen Beiträgen und vergleichbaren schriftlichen Inhalten.